Bericht »Daimler soll Ad-hoc-Pflicht verletzt haben«
in Handelsblatt vom 18.08.2005



»Daimler soll Ad-hoc-Pflicht verletzt haben«

Nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Ermittlungen gegen Daimler-Insider aufgenommen hat, rückt nun das Unternehmen selbst in ihr Visier.

HB HAMBURG. Die Behörde prüfe jetzt auch, ob der Autokonzern unter Verstoß gegen die Ad-hoc- Meldepflicht den Rücktritt am 28. Juli zu spät veröffentlicht hat, sagte eine Sprecherin gegenüber der »Financial Times Deutschland« (Donnerstagsausgabe). Dem Konzern droht in diesem Fall eine Geldstrafe.

Am Dienstag war bekannt geworden, dass die BaFin förmliche Ermittlungen wegen des Verdachts auf Insider-Handel aufgenommen hat. Am Mittwoch hatte die Behörde mitgeteilt, dass sie von den Banken die Namen aller Personen angefordert hat, die im Vorfeld des Rücktritts von Daimler-Chrysler-Chef Jürgen Schrempp mit Papieren des Autokonzerns gehandelt haben. Der Autokonzern muss gegenüber der BaFin zudem bekannt geben, wer Insiderwissen von Schrempps Rücktritt hatte.

Eine routinemäßige Voruntersuchung hatte Hinweise auf mögliche Verstöße gegen Kapitalmarktgesetze ergeben. Nach der Rücktrittsankündigung von Daimler-Chef Jürgen Schrempp am 28. Juli hatte der Kurs der Daimler-Aktie um kräftig zugelegt. Daimler-Chrysler verweigerte einen Kommentar zu den BaFin-Untersuchungen.

Der Vorsitzende des Dachverbandes Kritische Aktionäre bei Daimler-Chrysler, Jürgen Grässlin, legte der Behörde auf deren Anforderung hin inzwischen Details offen. Er hatte die BaFin-Untersuchung mit ins Rollen gebracht. Grässlin hatte erklärt, er habe schon zwölf Tage vor der offiziellen Bekanntgabe von Schrempps Rücktritt gewusst. Vor einer Woche schrieb Grässlin nach eigenen Angaben einen Brief an die BaFin, in dem er zwei Daimler-Chrysler-Manager nannte, die nach seinen Informationen Insidergeschäfte getätigt hatten. »Dabei handelt es sich um einen Vorstand und eine Schrempp nahe stehende Führungskraft«, sagte Grässlin der Zeitung.