Zeitungsbericht »Sturmgewehre für die ganze Welt.
Deutschland ist viertgrößter legaler Exporteur
von Kleinwaffen – am weitesten verbreitet ist das G3«
in Süddeutsche Zeitung vom 07.07.2006


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»Sturmgewehre für die ganze Welt.
Deutschland ist viertgrößter legaler Exporteur
von Kleinwaffen – am weitesten verbreitet ist das G3«

Von Christoph Kappes

Auf Pferden und Kamelen ziehen sie brandschatzend durch Darfur. Die Janjaweed-Milizen vertreiben oder töten die Menschen im Westen Sudans, inzwischen auch im Osten des Nachbarlandes Tschad. »Bewaffnete Männer auf Pferden« lautet ihr Name ins Deutsche übersetzt. Zu ihren Waffen zählt ein Gewehr, das die Bundeswehrzeitschrift Heer einmal die »Braut des deutschen Soldaten« nannte: das G3 des schwäbischen Rüstungsunternehmens Heckler und Koch, von 1959 an Waffe der noch jungen Armee der Bundesrepublik. Neben Streitkräften bewaffnen sich heute mit dem G3 Rebellen, Terroristen und Warlords in aller Welt. Deutschland ist mittlerweile viertgrößte legale Exportnation von Kleinwaffen, also von Pistolen, Sturm- und Maschinengewehren bis hin zu tragbaren Raketenwerfern. So steht es im Small Arms Survey 2006, einer Studie des Graduate Institute for International Studies aus Genf, die der an diesem Freitag zu Ende gehenden UN-Kleinwaffenkonferenz in New York vorgelegt wurde.

Neben den Exporten sind es vor allem Altbestände, aus denen die Nachfrage nach Kleinwaffen bedient wird. Experten gehen von sieben bis zehn Millionen G3-Waffen weltweit aus. Laut UN-Statistik zählt das deutsche Schnellfeuergewehr nach der russischen Kalaschnikow und neben der israelischen Uzi zu den am weitesten verbreiteten Handfeuerwaffen. Ulrich Delius von der Gesellschaft für bedrohte Völker schätzt, dass sich allein im Sudan mehrere zehntausend G3-Sturmgewehre befinden. Ihm liege eine Liste aus sudanesischen Regierungskreisen vor, die die Übergabe von G3 des Militärs an die Janjaweed dokumentiere. Die Milizen seien mittlerweile so gut ausgestattet, sagt Delius, dass ein »Waffenembargo absurd« erscheine. Eine schärfere Exportkontrolle würde sich auf dem gesättigten Kleinwaffenmarkt des Landes erst in Jahrzehnten bemerkbar machen.

Die deutschen G3 gelangten auf einem Umweg über Iran in den Sudan. Die Islamische Republik lieferte 1991 an das afrikanische Land 50 000 Sturmgewehre, wie es im Small Arms Survey 2002 heißt. Dies entspreche der jährlichen G3-Produktion in Iran. Dass Iran die Sturmgewehre herstellen kann, geht auf eine Lizenzvereinbarung mit der Bundesregierung aus dem Jahr 1967 zurück. Gegen eine bis heute unbekannte Summe lieferte das bundeseigene Unternehmen Fritz-Werner-Industrieausrüstungen an das Schah-Regime die notwendigen Konstruktionszeichnungen, Werkzeuge und Waffenteile. Eine im Lizenzvertrag vereinbarte »Endverbleibsregelung« scheint Iran wenig interessiert zu haben. Auskunft über Laufzeit und Einnahmen aus der Lizenz verweigerte die Bundesregierung mit Hinweis auf das »Geschäftsgeheimnis«.

Für Jürgen Grässlin vom »Deutschen Aktionsnetz Kleinwaffen Stoppen« ist der Lizenzvertrag mit Iran nur eines von zahlreichen Betriebsgeheimnissen, die es im Kleinwaffengeschäft gibt. Grässlin zählt 15 Lizenzvergaben, nach dem die Bundesrepublik 1959 die Rechte für den Nachbau des G3 erworben hatte und dann unter wechselnder Regierungsbeteiligung verkaufte. Den Anfang machte 1961 Portugal, gefolgt von Pakistan 1963, Iran, Saudi-Arabien, Thailand, Myanmar (Birma) und anderen Ländern.

Nach Einschätzung des Kinderhilfswerks Unicef stellen die weltweiten Arsenale an Kleinwaffen die Massenvernichtungswaffen der Gegenwart dar. In Deutschland steht Nachschub für den Export und die Vergabe firmeneigener Lizenzen bereit: Weiterentwicklungen des G3 und neue Versionen der Maschinenpistole MP 5. Wie Anfang dieses Jahres bekannt wurde, fragte Indonesien bei Heckler und Koch MP 5 an, um die etwa 600 Mann starke Präsidentengarde zu bewaffnen. Ob die Ausfuhr vom zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle genehmigt wurde, fällt bis heute unter das »Geschäfts- und Betriebsgeheimnis im Verwaltungsverfahren«, wie es aus dem Amt heißt. Auch über die Genehmigung von Lizenzvergaben dürfe er keine Auskunft geben, sagt Holger Beutel vom Ausfuhramt. Statt dessen verweist er auf die Ziffer AO 02 2 im aktuellen Rüstungsexportbericht der Bundesregierung: Die Nummer steht für »Technologie«, was vieles bedeuten kann: von der einfachen Blaupause für Wartungsarbeiten bis hin zur detaillierten Konstruktionszeichnung im Rahmen von Lizenzvereinbarungen. Eine eigene Rubrik für Lizenzvergaben gibt es nicht, genauso wenig Angaben über einzelne Firmen. Selbst Beutel sagt: »So transparent ist das nicht.«