Presseerklärung der Kritischen AktionärInnen DaimlerChrysler
»Daimler-Kritiker Grässlin kämpft weiter um Meinungsfreiheit«
vom 19.01.2007
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Presseerklärung der Kritischen AktionärInnen DaimlerChrysler (KADC)
Daimler-Kritiker Grässlin kämpft weiter um Meinungsfreiheit
Stuttgart, den 19.01.2007
Das Hamburger Landgericht – Pressekammer – hat am heutigen Freitag in Sachen des Daimler-Kritikers Grässlin gegen DaimlerChrysler und den
Ex-Vorstandsvorsitzenden Jürgen E. Schrempp knapp zu Gunsten des Konzerns entschieden. Damit darf Grässlin weiterhin zu den Umständen und
Hintergründen des Rücktritts von Schrempp die in einem SWR-Interview am 28.07.2005 gemachten Äußerungen nicht wiederholen.
Verschiedene Medien hatten damals berichtet, dass der Rücktritt von Schrempp wohl nicht ganz [MAULKORB! – AUSSAGE IST MIR GERICHTLICH UNTERSAGT!] gewesen sei.
Der Tübinger Rechtsanwalt Holger Rothbauer hatte dem Landgericht Hamburg umfangreiches Material vorgelegt, das belegt, welche Probleme der Konzern beispielsweise
im Bereich von Graumarktgeschäften, Ermittlungen der US-Börsenaufsicht, der Ausgleichszahlungen – ausgelöst durch das Schrempp-Interview in der
Financial Times – und Rüstungsgeschäften in der Ära Schrempp bis heute zu kämpfen hat.
»Es ist zwar zu begrüßen, dass das Hamburger Landgericht von Meinungsäußerungen ausgeht und nicht – wie der Rechtsvertreter von DaimlerChrysler und
Schrempp behauptet – von unwahren Tatsachenbehauptungen«, so Rechtsanwalt Holger Rothbauer, »die Wertung des Landgerichts jedoch, dass die Grenze der
Meinungsfreiheit zu Lasten des Persönlichkeitsrechts überschritten sei, stellt eine eklatante und nicht hinnehmbare Einschränkung der Meinungsfreiheit
zu Gunsten millionenschwerer Top-Manager dar«.
Grässlin, der zugleich einer der Sprecher der Kritischen Aktionäre DaimlerChrysler (KADC) ist, wird weiter um das elementare Grundrecht der
Meinungsfreiheit kämpfen und gegen das Urteil Berufung zum Hanseatischen Oberlandesgericht einlegen lassen.
Für Rückfragen:
RA Holger Rothbauer, Tel. 0174-1314151
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