Magazinbericht »DaimlerChrysler. Ungleiches Duell.
Konzernchef Dieter Zetsche fordert Schmerzensgeld
von Autor Jürgen Grässlin«
in manager magazin, Printausgabe Seite 9,
vom Februar 2007
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DaimlerChrysler
Ungleiches Duell
Konzernchef Dieter Zetsche fordert Schmerzensgeld von Autor Jürgen Grässlin
Jürgen Grässlin (49) ist so etwas wie der Lieblingsfeind der DaimlerChrysler AG. Erst hat der Freiburger Autor die Oberen des Autoherstellers mit einer
kritischen Biografie des langjährigen Konzernchefs Jürgen Schrempp (62) geärgert, dann das Buch »Das Daimler-Desaster« nachgelegt. Regelmäßig geißelt
Grässlin auf Daimler-Hauptversammlungen die Unternehmensspitze, und seit Erscheinen seines letzten Buchs bekämpft man sich vor Gericht.
Im Dezember zeigte Grässlin gar den aktuellen Vorstandschef Dieter Zetsche (53) wegen [MAULKORB! AUSSAGE
IST MIR AUF ANTRAG VON ZETSCHE UND DAIMLERCHRYSLER DERZEIT< NOCH > GERICHTLICH UNTERSAGT!] an - und bekam postwendend die Reaktion: Zetsche
verlangt 50 000 Euro Schmerzensgeld.
Über seinen Anwalt Christian Schertz forderte er Grässlin Anfang Januar auf, »freiwillig eine immaterielle Geldentschädigung« zu zahlen. Grässlin habe
Zetsches Persönlichkeitsrechte aufs Schärfste verletzt. Zahlt Grässlin nicht, will Schertz angeblich vor Gericht ziehen. Und - Zetsche gibt sich generös
- das Geld werde »unabhängig von der erlittenen Unbill einer gemeinnützigen Organisation zugute kommen«.
Es geht um Zetsches Aussage in einem Prozess 2002 gegen den Spediteur Gerhard Schweinle. Dem hatte DaimlerChrysler Betrug vorgeworfen. Der
Spediteur war zunächst zu vier Jahren Haft verurteilt, später aber vom Bundesgerichtshof (BGH) freigesprochen worden.
Zetsche hatte vor Gericht über seine Zeit als Vertriebsvorstand unter anderem berichtet, er habe Graumarktgeschäfte ausdrücklich verboten. Er habe nichts
davon gewusst, dass Schweinle Daimler-Personenwagen am normalen Vertriebsnetz vorbei exportiert habe. Grässlin äußerte in seiner Anzeige dagegen
[MAULKORB! AUSSAGE IST MIR AUF ANTRAG VON ZETSCHE UND DAIMLERCHRYSLER DERZEIT< NOCH > GERICHTLICH UNTERSAGT!]
waren - und der Dachverband der kritischen Aktionäre verbreitete dies per Pressemitteilung.
Das Landgericht Berlin hatte dem Autor im August eine ähnliche Äußerung untersagt. Doch Grässlin beeindruckte das offenbar wenig. Er werde nicht zahlen, ließ
er Zetsche wissen. Die erste Runde hat der Autor bereits gewonnen. DaimlerChrysler hatte auch ein Ordnungsgeld gegen Grässlin beantragt, weil die
Pressemitteilung zur Anzeige gegen Zetsche gegen eine bestehende Unterlassungserklärung verstoße. Das Landgericht Berlin lehnte ab.
Michael Freitag
[Anm. JG: Mittlerweile liegt – wie den rot gekennzeichneten Passagen zu entnehmen ist – eine Einstweilige
Verfügung des Landgerichts Berlin vor, die mir zentrale Aussagen der Begründung meiner Strafanzeigen gegen Zetsche, Fahr u.a. untersagt!]
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