
Am Landgericht Hamburg fand am 15. September 2006 unter dem Vorsitz von
Richter Andreas Buske die Hauptsacheverhandlung in der Unterlassungsklage
DaimlerChrysler AG und Jürgen E. Schrempp gegen Jürgen Grässlin, Buchautor
sowie Sprecher der Kritischen AktionärInnen DaimlerChrysler und der DFG-VK, statt.
Prozesse/Auto/DaimlerChrysler
Hamburg (dpa) - Der DaimlerChrysler-Kritiker Jürgen Grässlin streitet vor dem Hamburger Landgericht mit dem Konzern und dessen früheren Chef Jürgen Schrempp. Die Pressekammer des Gerichts verhandelte am Freitag über eine einstweilige Verfügung, mit der Schrempp Grässlin mehrere Äußerungen zu seinem Rückzug von der Konzernspitze untersagt hatte. Grässlin hatte nach dem Rücktritt Schrempps Ende Juli 2005 in einem TV-Interview geäußert, dieser habe sein Amt [.][MAULKORB DURCH PROF. S!] aufgegeben. Die Geschäfte des Konzernchefs seien »[.][MAULKORB DURCH PROF. S!]« gewesen. Das Gericht will im November darüber entscheiden, ob die einstweilige Verfügung weiter Bestand haben soll.
»Ich habe das ganz klar als Meinungsäußerung gekennzeichnet und werde das auch weiter tun«, sagte Grässlin. Der Sprecher der Kritischen Aktionäre von DaimlerChrysler bringt Schrempp mit so genannten Graumarktgeschäften in Verbindung. Dabei werden Autos an den offiziellen Vertriebskanälen vorbei verkauft. Nach Ansicht von Schrempp, der nicht vor Gericht erschien, hat Grässlin keine Belege für die Behauptungen vorgelegt.
Das Gericht sieht laut dem Vorsitzenden Richter bislang auch keine Anknüpfungspunkte, die Grässlins Behauptungen stützen könnten. Die Richter wollen aber neue Unterlagen begutachten, die der Konzern-Kritiker zum Beweis seiner Äußerungen vorgelegt hat. Grässlin wertete das als »Achtungserfolg«, da sich das Gericht nun inhaltlich mit dem Thema befasse.
Erst Ende August hatte das Berliner Landgericht Grässlin verboten, Anschuldigungen gegen Konzernchef Dieter Zetsche zu wiederholen. Auch ihn hatte Grässlin bezichtigt, von Graumarktgeschäften gewusst zu haben.
dpa kp yyno aj